Holen Sie sich, was Ihnen zusteht.
Geschädigte unterschätzen die wahre Höhe ihres Anspruchs im Schnitt um 30 – 50 %. Mit einem unabhängigen Gutachten bekommen Sie jeden Euro, der Ihnen rechtlich zusteht – und müssen sich um nichts kümmern.
Sechs Posten, die
gerne vergessen werden.
Versicherungen zahlen ungern freiwillig – wir machen jeden einzelnen Anspruch sichtbar und durchsetzbar.
Reparaturkosten
Kalkulation nach Herstellervorgaben mit Audatex/DAT – inkl. Originalteilen, Lackierung und Verbringungskosten.
Merkantile Wertminderung
Auch nach perfekter Reparatur sinkt der Marktwert. Diesen Verlust setzen wir gegen die gegnerische Versicherung durch.
Nutzungsausfall
Für jeden Tag ohne Auto steht Ihnen Geld zu – auch wenn Sie keinen Mietwagen nehmen.
Mietwagen / Ersatzfahrzeug
Wir definieren die richtige Fahrzeugklasse, damit die Versicherung den vollen Mietwagen übernimmt.
Restwert bei Totalschaden
Wir lassen uns nicht vom Online-Restwertbörsen-Trick der Versicherung blenden – Sie bekommen den fairen Wert.
Anwalts- & Gutachterkosten
Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung sämtliche Kosten – auch unsere.
Auffahrunfall, VW Golf, Bj. 2021.
So sieht der Unterschied im echten Schadensfall aus – ohne und mit unabhängigem Gutachter.
- Reparaturkosten (Versicherung)2.800 €
- Wertminderung0 €
- Nutzungsausfall0 €
- Anwalts-/Gutachterkostenselbst getragen
- Reparaturkosten (Gutachten)4.350 €
- Wertminderung850 €
- Nutzungsausfall (12 Tage × 59 €)708 €
- Anwalts-/Gutachterkosten0 € (Versicherung zahlt)
+ 3.108 € mehr für Sie
Anonymisiertes Praxisbeispiel. Konkrete Beträge variieren je nach Fahrzeug, Schaden und Marktlage.
Sie haben mehr
Rechte, als Sie denken.
Bei einem unverschuldeten Unfall sind Sie nicht der Bittsteller, sondern der Geschädigte. Das deutsche Schadensersatzrecht gibt Ihnen klare Ansprüche – und Sie müssen nicht akzeptieren, was die gegnerische Versicherung Ihnen vorschlägt.
- Freie Wahl des Sachverständigen
- Freie Wahl der Werkstatt
- Anspruch auf Originalersatzteile
- Auszahlung auf Gutachtenbasis (auch ohne Reparatur)
- Ersatz von Wertminderung und Nutzungsausfall
- Erstattung der Gutachter- und Anwaltskosten
- Mietwagen oder Nutzungsausfall – Sie entscheiden
- Schadensregulierung in voller Höhe – ohne Quoten
Vier Irrtümer, die Sie teuer kommen.
„Die Versicherung schickt doch selbst einen Gutachter – das reicht.“
Der Gutachter der gegnerischen Versicherung arbeitet im Interesse der Versicherung, nicht in Ihrem. Sie haben das gesetzliche Recht, einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen.
„Bei kleinen Schäden lohnt sich kein Gutachten.“
Schon ab einer Schadenshöhe von ca. 750 € haben Sie Anspruch auf ein vollständiges Gutachten. Darunter genügt ein Kostenvoranschlag – auch den erstellen wir für Sie.
„Ein Gutachten dauert ewig.“
Wir sind meist innerhalb von 24–72 Stunden bei Ihnen vor Ort. Das fertige Gutachten erhalten Sie in der Regel binnen 2–3 Werktagen.
„Das Gutachten muss ich selbst bezahlen.“
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung sämtliche Gutachterkosten – ohne Selbstbeteiligung.
Für Sie:
0,00 €
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung sämtliche Kosten:
- Vollständiges KFZ-Gutachten
- Vor-Ort-Termin in Köln & Umgebung
- Schadensregulierung mit der Versicherung
- Anwaltliche Vertretung (auf Wunsch)
Selbstverschuldet oder Teilkasko?
Auch dann lohnt sich ein Gutachten oft – etwa für den Nachweis gegenüber Ihrer eigenen Versicherung oder bei späterem Wiederverkauf. Die Kosten besprechen wir vorher transparent mit Ihnen.
Kostenlos beraten lassenIhr Vorteil in Zahlen.
Bereit, sich Ihren vollen Anspruch zu sichern?
Ein kurzer Anruf genügt – wir sagen Ihnen sofort, was zu tun ist und worauf Sie achten müssen.
